Bedingungen für die Nutzung des Party-Gärtchens

  • Das Party-Gärtchen wird über das online-Anfrageformular oder telefonisch bei der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH verbindlich reserviert.
  • Das Party-Gärtchen kann täglich zwischen 10 und 22 Uhr gemietet werden.
  • Die Nutzungspauschale wird am Tag der Anmietung vor der Übergabe des Gärtchens am Infopavillon in Bar bezahlt.
  • Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 100 € in Bar zu hinterlegen.
  • Die Übergabe und Rückübergabe des Party-Gärtchens erfolgt am Tag der Veranstaltung am Infopavillon am Haupteingang des Volksparks (Georg-Hermann-Allee 101, 14469 Potsdam).
  • Zum An- und Abtransport von Materialien in das Party-Gärtchen kann der Mieter einen gesonderten Zugang zum Park an der Georg-Hermann-Allee in Höhe des Party-Gärtchens nutzen. Der Schlüssel wird bei der Übergabe zur Verfügung gestellt. Das Befahren des Geländes mit dem PKW ist nicht möglich.
  • Die Feuerstelle darf nur bei geeignetem Wetter genutzt werden. Sie ist vor Verlassen des Gartens zu löschen.
  • Der Volkspark stellt Ihnen gegen eine Feuerholzpauschale von 5 € gern Feuerholz zur Verfügung.
  • Der Mieter hat die geltenden Regelungen der Lärmschutzverordnung zu beachten. Aus Rücksicht auf Anwohner und andere Parkbesucher ist der Einsatz von Tongeräten bis max. 22 Uhr und nur für Hintergrundmusik zulässig. Zu jeder Zeit ist eine Beschallung auf die Reichweite des Party-Gärtchens zu beschränken.
  • Der Garten ist so zu verlassen wie man ihn vorfindet.
  • Bei Stornierung des geschlossenen Mietvertrages bis zu 2 Wochen vor dem Miettermin sind 50 %, bei weniger als 2 Wochen vor dem Miettermin sind 80 %, ab 3 Tage vor dem Miettermin 100%  der vereinbarten Nutzungspauschale zu zahlen.
  • Im Falle eines Rücktritts wird der Entwicklungsträger den entsprechenden Betrag in Rechnung stellen.
zurück zur Seite "Party-Gärtchen"
 
partyimgruenen_04.jpgpartyimgruenen_03.jpgpartyimgruenen_02.jpg