Bedingungen für die Nutzung des Party-Gartens
- Terminanfragen oder Reservierungen können schnell und unkompliziert über das online-Anfrageformular an die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gestellt werden.
- Die ausführlichen Mietbedingungen für die Nutzung des Party-Gartens sind online einzusehen und müssen im Falle eines Reservierungswunsches akzeptiert werden.
- Ist der Garten an dem von Ihnen gewünschten Termin frei, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per Mail sowie eine gesonderte Rechnung über die Höhe der zu zahlenden Nutzungspauschale per Post.
- Zusätzlich zur Nutzungspauschale ist eine Kaution in Höhe von 150 € zu zahlen.
- Mit Eingang des Rechnungsbetrages kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
- Die Übergabe und Rückübergabe des Party-Gartens erfolgt am Tag der Veranstaltung am Infopavillon am Haupteingang des Volksparks (Georg-Hermann-Allee 101, 14469 Potsdam).
- Bei Abendveranstaltungen ist die Nutzungsdauer auf 1:00 Uhr nachts begrenzt.
- Zum An- und Abtransport von Materialien in den Party-Garten kann der Mieter einen gesonderten Zugang zum Park an der Georg-Hermann-Allee in Höhe des Party-Gartens nutzen. Der Schlüssel wird bei der Übergabe zur Verfügung gestellt. Das Befahren des Geländes mit dem PKW ist nicht möglich.
- Der Mieter hat die geltenden Regelungen der Lärmschutzverordnung zu beachten. Aus Rücksicht auf Anwohner und andere Parkbesucher ist der Einsatz von Tongeräten zu jeder Zeit auf die Reichweite des Party-Gartens zu beschränken.
- Die Feuerstelle darf nur bei geeignetem Wetter genutzt werden. Sie ist vor Verlassen des Gartens zu löschen.
- Der Garten ist so zu verlassen wie man ihn vorfindet.
- Vom geschlossenen Mietvertrag kann man bis 6 Wochen vor Miettermin kostenneutral zurücktreten. Bei kurzfristigerer Absage sind bis zu 2 Wochen vorher 50 % und bei weniger als 1 Woche vorher 80 % der vereinbarten Nutzungspauschale zu zahlen.
- Im Falle eines Rücktritts werden die entsprechenden Beträge vom Entwicklungsträger an den Mieter zurücküberwiesen.
















