Bedingungen für die Nutzung des Party-Gartens
- Terminanfragen oder Reservierungen können schnell und unkompliziert über das online-Anfrageformular an die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gestellt werden.
- Die ausführlichen Mietbedingungen für die Nutzung des Party-Gartens sind online einzusehen und müssen im Falle eines Reservierungswunsches akzeptiert werden.
- Ist der Garten an dem von Ihnen gewünschten Termin frei, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per Mail sowie eine gesonderte Rechnung über die Höhe der zu zahlenden Nutzungspauschale per Post.
- Zusätzlich zur Nutzungspauschale ist eine Kaution in Höhe von 150 € zu zahlen.
- Mit Eingang des Rechnungsbetrages kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
- Die Übergabe und Rückübergabe des Party-Gartens erfolgt am Tag der Veranstaltung am Infopavillon am Haupteingang des Volksparks (Georg-Hermann-Allee 101, 14469 Potsdam).
- Bei Abendveranstaltungen ist die Nutzungsdauer sonntags bis donnerstags auf 23:00 Uhr und freitags und samstags auf 1:00 Uhr nachts begrenzt.
- Zum An- und Abtransport von Materialien in den Party-Garten kann der Mieter einen gesonderten Zugang zum Park an der Georg-Hermann-Allee in Höhe des Party-Gartens nutzen. Der Schlüssel wird bei der Übergabe zur Verfügung gestellt. Das Befahren des Geländes mit dem PKW ist nicht möglich.
- Der Mieter hat die geltenden Regelungen der Lärmschutzverordnung zu beachten. Aus Rücksicht auf Anwohner und andere Parkbesucher ist der Einsatz von Tongeräten nur für Hintergrundmusik zulässig und zu jeder Zeit auf die Reichweite des Party-Gartens zu beschränken.
- Die Feuerstelle darf nur bei geeignetem Wetter genutzt werden. Sie ist vor Verlassen des Gartens zu löschen.
- Der Garten ist so zu verlassen wie man ihn vorfindet.
- Bei Stornierung des geschlossenen Mietvertrages bis zu 2 Wochen vor dem Miettermin sind 50 %, bei weniger als 2 Wochen vor dem Miettermin sind 80 %, ab 3 Tage vor dem Miettermin 100% der vereinbarten Nutzungspauschale zu zahlen
- Im Falle eines Rücktritts werden die entsprechenden Beträge vom Entwicklungsträger an den Mieter zurücküberwiesen.



















